Sommer 2000 Überlegungen im Rahmen der Agenda, Anlass war auch die Vorstellung des Heimatbuches Möglingen
28.11.2000
erstes Treffen von Interessierten im Sozialraum Möglingen. Initiator: Birgit Reichert (Agenda) und Peter Krössinger (Gemeinderat) 8 Teilnehmer: Birgit Reichert, Elisabeth Bahmann, Peter Krössinger, Siegfried Pflugfelder, Gerhard Giek, Stefan Däuble, Hans Schüle, Lydia Pflugfelder
30.01.2001
 zweites Treffen im Bürgerhaus, vorher Verteilung von ca. 500 Flugblättern. 15 - 20 Teilnehmer: wie 28.11.2000, die anderen sind namentlich nicht bekannt Besuch des HM Stammheim bei Herrn Motzer durch Birgit Reichert und Peter Krössinger zur Info über Einzelheiten.
Juni 2001 Liste von ca. 200 "alten" Möglingern und möglicherweise Interessierten zusammengestellt.
04.07.2001:
Treffen von 7 Personen (Peter Krössinger, Birgit Reichert, Walter Reichert, Elisabeth Bahmann, Alfred Volz, Paul Gerhard Vömel, Stefan Däuble) zur Gründung eines Heimatvereins. Wir wollten eigentlich den Verein gründen, 7 Personen hätten rechtlich gerade dazu ausgereicht. Ein Verein sollte allerdings auf einer breiteren Basis stehen (Der Vorstand besteht schon aus 7 Personen). Deshalb sprachen wir nur den vorbereiteten Entwurf einer Satzung durch.
09.07.2001
Tel. mit der Rechtspflegerin des AG LB: Vorabbesprechung des Entwurfs der Satzung ist ihr nicht möglich (unerlaubte Rechtsberatung, keine Zeit). In das Gründungsprotokoll soll aufgenommen werden, dass bestimmte Personen die Satzung nach Änderungswünschen des Gerichts ändern können.
03.09.2001
Entwurf der Satzung an das AG LB zur Vorprüfung geschickt - schriftliche Ablehnung der Prüfung
03.12.2001
Gründung des Vereins "Heimatverein Möglingen" im Bürgerhaus Möglingen durch 18 Möglinger. (19 Personen anwesend, einer wurde nicht Mitglied)
20.12.2001
Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Ludwigsburg
29.12.2001
Unterschriften 1. und 2. Vorsitzender beim Notar Oesterle unter Antrag auf Eintrag ins Vereinsregister des AG LB
17.01.2002
Finanzamt Ludwigsburg: Anerkennung vom 17.01.02  im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Nr. 71491/17740 , SG II/23 Steuerbescheinigungen dürfen nur für Spenden, nicht aber für Mitgliederbeiträge ausgestellt werden, (weil nicht ausschließlich mildtätige, kirchliche, religiöse oder wissenschaftliche oder Zwecke im Sinne des Abschnitts A der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV gefördert werden)
08.02.2002
Rechtspflegerin vom Registergericht Ludwigsburg beanstandet Teile des § 2 der Satzung, weil "wirtschaftliche Zwecke verfolgt" würden und deshalb könne die Satzung nicht ins Vereinregister eingetragen werden.
20.02.2002
Eintragung der geänderten Fassung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigsburg unter dem Aktenzeichen VR 1750